Motortrotti - Reglement

 

 

Herausgegeben von:

- MFC Kloten u. Umgebung

- MC Hochwacht Safenwil

- MCS Motorfahrerclub Seetal

- Trotticlub am Irchel

 

 

Ausgabe 1999 (Aktuell)

Einteilung:

                                                                           

Kategorie 1 Moskito 10 - 100ccm
Kategorie 2 Skorpion 101 -200ccm
Kategorie 3 Saurier 201 - 1500ccm
Kategorie 4 Seitenwagen 250 - 1500ccm

 

Technische - Bestimmungen:

 

1. Ein Motortrottinett ist ein Einspurfahrzeug und muss die Optik eines herkömmlichen Trottinetts aufweisen. Es muss von einer Person auch als solches bewegt werden können (mit Fusstritten, wird überprüft). Ausgenommen sind Trottis mit Seitenwagen.

2. Eine Sitzgelegenheit ist nicht gestattet.

3. Es müssen beide Räder mit einer Bremse ausgestattet sein, die mit einem Fuss oder einem Handhebel betätigt werden können.

4. Das Fahrzeug muss mit einem Trittbrett ausgestattet sein. Der Pilot muss darauf mit beiden Füssen sicher stehen können. Fussrasten sind nicht gestattet. Über dem Trittbrett dürfen sich keine tragenden Rahmenteile befinden (ausser Kettenschutz).

5. Alle sich bewegenden Antriebsteile wie Ketten / Wellen / Zahnriemen / Räder usw. müssen zum Fahrer und Beifahrer hin ausreichend abgedeckt sein.

6. Die Felgengrösse ist auf max. 12" begrenzt. Traktoren und Landmaschinenpneus müssen mindestens 4x Radial gerillt sein. Pneufremde Mittel wie Spikes, Schrauben, Ketten sind verboten.

7. Eine Federung der Radaufhängung ist nicht vorgeschrieben, aber auch nicht verboten.

8. Bei allen Fahrzeugen muss ein Abriss - Schalter für den Motorstop vorhanden sein, der mit dem Handgelenk des Piloten verbunden ist.

9. An einem Motortrottinet mit Seitenwagen darf nur ein Rad angetrieben sein.

10. Es darf nur mit handelsüblichem Tankstellentreibstoff gefahren werden (max. 98 Okt.).

11. Vorne an der Gabel muss eine min. 20 x 20 cm grosse Tafel angebracht sein, um eine Startnummer anbringen zu können.

12. Bei den Motortrottis mit Seitenwagen muss der Beiwagen mit der Zugmaschine starr verbunden sein und darf nach unten keine vorstehenden Schrauben und Bolzen haben. Die Spurbreite des Gespannes muss mindestens 90 cm und darf im Maximum 130 cm betragen (Radmitte bis Radmitte). Die Bodenfreiheit muss mindestens 8 - 10 cm betragen. Abdeckungen wie Absatz 5.

13. Beim Umgang mit Öl und Benzin sind die geltenden Umweltschutzvorschriften einzuhalten.

 

Fahrer - Bestimmungen:

Um die Unfallgefahr auf ein Minimum zu beschränken muss jeder Fahrer/in mit einem Sturzhelm, einer geeigneten Jacke, einem Paar stabilen Schuhen, Handschuhen und mit langen Hosen ausgerüstet sein.

Motortrottifahren ist eine Sportart, die Körper und Geist alles abverlangt. Der Fahrer/in sollte daher körperlich "zwäg" sein und eine gesunde Portion Volkstümlichkeit mitbringen.

 

Flaggensignale:

 

Gelbe Flagge Achtung Gefahr Das Tempo muss gedrosselt werden und es darf nicht mehr überholt werden.

Schwarze Flagge Abbruch Tempo drosseln und spätestens bei Start und Ziel anhalten.

Schwarze Flagge mit einer Nr. Der betreffende Fahrer/in hat die Piste sofort zu verlassen.

Gelb/schwarze Flagge Letzte Runde Der erste Fahrer des Feldes hat noch eine Runde zu fahren.

Schweizer National Flagge Ende des Laufes

Den Zeichen des Veranstalters oder den Streckenposten ist unbedingt und sofort Folge zu leisten, da ansonsten der Fahrer/in von der Piste genommen wird, was die endgültige Disqualifikation für alle noch anstehenden Läufe zur Folge hat.

 

Achtung: Motortrottis die nicht den Bestimmungen entsprechen, werden nicht an der Veranstaltung zugelassen!

 

 

Reglement zum downloaden
Word 2000
Acrobat Reader